Obwohl der gestern beschlossene Jahreswirtschaftsbericht den Titel „Zukunftsfähigkeit sichern – Die Chancen des digitalen Wandels nutzen“ (pdf) trägt, sprach Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in seiner Regierungserklärung heute Morgen wenig über Digitales. Stattdessen betonte er ausdrücklich, wie gut es Deutschland im europäischen Vergleich gehe, und warnte vor Hysterie: Man könne „nun wirklich nicht sagen, dass dieses Land handlungsunfähig sei“, auch und vor allem in Hinblick auf die Aufnahme von Flüchtlingen – eine Krise in der Koalition gebe es nicht.
Zum Ende der 22-minütigen Erklärung, die sich in der Bundestag-Mediathek findet, geht der Bundeswirtschaftsminister dann doch kurz auf den digitalen Wandel ein. So sei das Breitbandausbau-Ziel, sämtliche deutsche Haushalte bis 2018 mit 50 MBit/s zu versorgen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht, zwar wichtig – könne jedoch nur ein Zwischenziel sein, um zu „wesentlich schnellerem Netz“ zu kommen. Gabriel wies auf die neue Aufstellung des digitalen Ordnungsrahmens durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung hin sowie die Novellierung des Gesetzes über Wettbewerbskontrolle – damit verknüpft sei die Frage, ob „[wir] zulassen können, dass die Giganten der Datenmärkte immer größer werden“.
In der Übersicht zu den Schwerpunkten (pdf) des Jahreswirtschaftsberichts heißt es zum digitalen Ordnungsrahmen:
Die Digitalisierung bietet große gesellschaftliche Chancen und eröffnet enorme Potenziale für zusätzliche Wertschöpfung. Die Bundesregierung greift den digitalen Wandel auf und schafft gemeinsam mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Zivilgesellschaft die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Digitalisierung. Sie entwickelt den ordnungspolitischen Rahmen weiter und berücksichtigt dabei die Besonderheiten digitaler Märkte. So wird die Bundesregierung einen Entwurf für eine 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorlegen, der auch den Anforderungen der voranschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt. Mit der Vergaberechtsreform hat die Bundesregierung ein einfaches und anwenderfreundliches Vergaberecht geschaffen. Mit dem IT-Sicherheitsgesetz hat sie die Sicherheit informationstechnischer Systeme signifikant verbessert. Wichtig ist außerdem eine schnelle Einigung über die europäische Datenschutz-Grundverordnung, die einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten schafft.
Zum Handelsabkommen TTIP (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft) zwischen den USA und der EU heißt es, die Bundesregierung setze sich dafür ein, „hohe Schutzstandards, insbesondere im Bereich des Umwelt‑, Arbeitnehmer‑, Verbraucher- und Datenschutzes sowie der IT-Sicherheit und der Daseinsvorsorge“ aufrechtzuerhalten oder zu schaffen. Über diese können sich seit in naher Zukunft auch Abgeordnete des Deutschen Bundestages in sogenannten TTIP-Leseräumen informieren.
